Hypothek
Hypothek gilt als Sicherungsmittel für Kredite.
Der Begriff ?Hypothek? bezeichnet eine Belastung eines bebauten oder unbebauten Grundstücks mit einen Pfandrecht. Solch eine Hypothek findet den Eintrag ins Grundbuch des Amtsgerichtes und dient im Allgemeinen zur Absicherung von langfristigen Krediten gedacht. In erster Linie aber zur Baufinanzierung. Mit einer solchen Hypothek besitzen sowohl Banken, Sparkassen als auch Versicherungen und Bausparkassen das Recht, das Grundstück versteigern zu lassen. Das Grundstück kann gegebenenfalls auch unter Zwangsverwaltung gestellt werden, damit Miet- und Pachtzins vereinnahmt werden können
Bei dem Rang der Hypothek wird unterschieden zwischen der Ersten, der Zweiten und eventuell auch noch einer Dritten. Durch diesen Rang wird die jeweilige Reihenfolge bestimmt, in welcher der Gläubiger bei einer möglichen Zwangsversteigerung am Erlös beteiligt wird. Die Erstrangig gesicherten Kredite erhält man in der Regel bei Realkreditinstituten, eine zweite Hypothek dagegen vergeben Geschäftsbanken, Bausparkassen und Sparkassen. Diese wird hauptsächlich in der Grundschuld bestellt.
Da die Hypothek ein Grundpfandrecht ist, kann dies am Eigentum an einem Grundstück oder auch am Erbrecht begründet werden. Eine Zahlung einer bestimmten Geldsumme aus dem Grundstück kann nur der Inhaber der Hypothek fordern. Daraus folgt ? 1147 Bundes Gesetz Buch: Der Hypothekengläubiger darf Substanzen und Nutzungen des Grundstücks durch Zwangsvollstreckung nutzen, um die festgelegte Geldsumme zu erhalten. Das Grundstück ist durch eine Hypothek an den Gläubiger verpfändet.
Mit der Hypothek am Grundstück besteht eine tiefe Verknüpfung mit den persönlichen Forderungen gegen den Schuldner. Das Vorhandensein einer persönlichen, auf die Zahlung von Geld gerichteten Forderung, ist eine unabdingbare Voraussetzung. Eine solche persönliche Forderung ist in den meisten Fällen ein Darlehen, dies muss aber aus rechtlicher Sicht nicht sein. Auch alle anderen Geldforderungen können durch solch eine Hypothek besichert werden. Durch die Einigung zwischen den Eigentümer und dem Inhaber der persönlichen Forderungen und natürlich den Eintrag in das Grundbuch wird eine Hypothek besiegelt. Im Normalfall besteht eine Briefhypothek, hier wird die Hypothek in einen gesonderten Hypothekenbrief verbrieft. Hier kann die Hypothek durch die Übergabe des Briefes übertragen werden. Es wird also kein Eintrag im Grundbuch benötigt, dadurch wird die Verkehrfähigkeit der Hypothek immens erhöht. Eine Hypothek kann durch Abtreten der persönlichen Forderungen übertragen werden. Damit geht die Hypothek komplett auf den neuen Inhaber über.
Weiterhin gibt es die Sicherungshypothek, diese ist streng akzessorisch (intensive Verknüpfung) zur persönlichen Forderung. Von der Kreditgebenden Bank werden die Belastungen der haftenden Eigenmittel reduziert, sobald der Beleihungswert des Grundstückes 60% der Hypothek übersteigt.